KFZ VERSICHERUNG 

Ohne KFZ Versicherung bzw. Autoversicherung geht es nicht. Wer in Deutschland ein Fahrzeug zulässt, muss im Vorfeld eine KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen. Möglich ist dies mit der so genannten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVb), die nach Antragsstellung umgehend zugesendet wird. In früheren Jahren sprach man von der Deckungskarte, doch ist die elektronische Prüfung durch die Zulassungsbehörden deutlich schneller. Wer möchte, schließt zudem noch eine Teilkasko oder Vollkasko ab und bei Wilhelmsen Automix sind die Angebote besonders attraktiv.

Versicherung Öffnungszeiten

Montag 8:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr 
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 | 13:00 - 16:30 Uhr
Sa. & So. geschlossen

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Wozu wird die KFZ Versicherung benötigt?

Die Frage nach dem Sinn und Zweck einer Autoversicherung ist schnell beantwortet. Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, läuft immer auch Gefahr, einen Unfall zu verursachen. Da die Schadenssummen vielfach das eigene Budget überschreiten, wurde die KFZ-Haftpflichtversicherung als verpflichtend eingeführt. Diese springt immer dann ein, wenn ein Schaden an einem fremden Fahrzeug, einem Gegenstand, Gebäude oder auch einer Person entstanden ist. Manche dieser Schäden belaufen sich auf einige Millionen Euro, weshalb bei Abschluss dringend auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu achten ist. 50 bis 100 Millionen gelten als Standard und vermitteln ein Gefühl der Sicherheit. Die Mindestsummen, die für eine Autoversicherung seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben sind, betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,22 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden.

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Man schleppt ein weißes Auto

Was zahlt die KFZ-Haftpflicht Versicherung?

Eine KFZ Versicherung übernimmt als Haftpflicht den kompletten entstandenen Schaden der Gegenseite. Bedingung hierfür ist natürlich, dass der Versicherungsnehmer den Unfall verursacht hat und die Versicherung diesen als berechtigt ansieht. Ist dies nicht der Fall, so wirkt ein so genannter „passiver Rechtsschutz“, d.h. möglicherweise unberechtigte Ansprüche werden unter Federführung der Versicherer vor Gericht abgewehrt. Die gezahlten Summen setzen sich – je nach Unfall und Schwere – aus einer Reihe unterschiedlicher Komponenten zusammen. Möglich sind beispielsweise Schmerzensgeld, eine Kompensation des Verdienstausfalls, Berufsunfähigkeitsrente, Sachschäden und auch ein Mietwagen für die Zeit des Ausfalls. Dass natürlich auch Schäden am gegnerischen Fahrzeug übernommen werden, versteht sich von selbst. Ein Eigenanteil wird nur dann gefordert, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt und auch dann nicht in unbegrenzter Höhe.

Was zahlt die Teilkasko/Vollkasko?

Eine deutliche Ausdehnung der KFZ Versicherung auf das eigene Fahrzeug bietet die Teilkasko bzw. die Vollkasko. Der Begriff stammt aus dem Spanischen und bezeichnete ursprünglich den Schiffsrumpf („casco“). Der Grund liegt in der Entwicklung dieser Versicherungsleistung aus der Schifffahrt, wo entsprechende Policen natürlich immer noch existieren. Auf eine Autoversicherung bezogen ist mit einer Kasko gemeint, dass bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug oder der eigenen Person inkludiert sind.

Zu unterscheiden ist zwischen der Teilkasko und der Vollkasko, die beide sehr unterschiedliche Charakteristika aufweisen. Die Teilkasko haftet nur dann, wenn ein Schaden durch äußere Ereignisse passiert ist. Beispiele hierfür sind Diebstahl, Wind und Wetter bzw. Sturm, Hagel oder Blitzschlag aber auch Glasbruch, Kabelschäden und Marderbisse, um nur einige Bereiche zu nennen.

Die Vollkasko inkludiert ebenfalls alle Leistungen aus der Teilkasko, haftet aber auch dann, wenn ein Schaden durch eigenes Verschulden herbeigeführt wurde. Ein selbst verschuldeter Unfall sorgt bei vorhandener Vollkasko dafür, dass das eigene Auto wieder instand gesetzt wird und auch mutwillige Zerstörung durch Dritte sind eingeschlossen.

Weißes Auto unfall
zwei Autos haben einen unfall und rufen die versicherung an

Wann eignet sich welche Autoversicherung?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist ohnehin verpflichtend, darüber hinaus eignet sich eine Vollkasko immer dann, wenn es sich ein um ein neues und/oder hochpreisiges Fahrzeug handelt. Die Teilkasko ist auch dann eine clevere Wahl, wenn ein älteres Fahrzeug vorliegt und die Kosten für einen Totalschaden das eigene Budget überschreiten würden. Ebenfalls sollte eine Kasko-Versicherung abgeschlossen werden, wenn eine Kreditfinanzierung vorliegt, denn sonst drohen Schulden, ohne, dass ein entsprechender Gegenwert in Form eines Fahrzeugs genutzt werden kann.

Vorteile der Versicherung bei Wilhelmsen Automix

Wer sein Fahrzeug bei Wilhelmsen Automix kauft, kann gleich auch die passende Versicherung hinzubuchen. Unser Team berät Sie kompetent und in Ihrem Interesse und unterbreitet Ihnen ganz sicher ein passendes Angebot. Die Preise richten sich nach der individuellen Schadensfreiheitsklasse bzw. SF-Klasse sowie der Region, innerhalb derer ein Fahrzeug zugelassen werden soll. Ein weiteres Kriterium ist natürlich das gefahrene Modell. Natürlich erhalten Sie bei uns ein Angebot, das perfekt zu Ihnen passt. Wir rechnen genau nach und finden exakt die passende KFZ Versicherung. Dabei ist sowohl eine einfache Haftpflicht-Police möglich wie ein Rundum-Sorglos-Paket inklusive Vollkasko. Ebenfalls möglich ist der Abschluss einer Unfallversicherung, die im Fall der Fälle gute Dienste leistet. Klingt kompliziert? Keine Sorge: wir stehen an Ihrer Seite und kümmern uns darum, dass Sie den perfekten Schutz erhalten. Natürlich gilt unser Beistand auch dann, wenn ein Schaden eingetreten ist. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um den Rest.

Spannend ist eine KFZ Versicherung vor allem dann, wenn Sie einen Fuhrpark besitzen. Eine Firmenflotte ist schon dann gegeben, wenn drei oder mehr Fahrzeuge auf Ihr Unternehmen zugelassen sind. Die Rabatte sind bemerkenswert und selbstverständlich lassen sich individuelle Nutzerprofile abdecken und auch die private Nutzung in Form eines Firmenwagens ist auf Wunsch inklusive – mit oder ohne Eigenbeteiligung.

Es existieren nur wenige Fälle, in denen die KFZ Versicherung nicht haftet. Beispiele hierfür sind selten und bestehen darin, wenn auf einen eigenen Zweitwagen oder Wagen aus dem eigenen Firmenportfolio aufgefahren wird oder auch Schäden vorsätzlich herbeigeführt wurden. Selbiges gilt übrigens auch dann, wenn unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren wurde.

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